Expertise für Familien, Unternehmer und Landwirtschaft. Konflikte lösen, Werte bewahren 

– Ihre Fachanwälte im Familien- und Erbrecht.

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Familien- und Erbrecht in München – kompetent und einfühlsam

Fragen Sie sich, wie Sie familiäre Konflikte oder Erbstreitigkeiten fair und einvernehmlich lösen können? Wir bieten Ihnen spezialisierte Rechtsberatung im Familien- und Erbrecht sowie Mediation.
In allen Fragen rund um Scheidung, Erbregelung und Vermögensaufteilung stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, Konflikte gemeinsam zu lösen.

 

Besonders landwirtschaftliche Familien profitieren von unserem Fachwissen bei Hofübergaben und Erbstreitigkeiten. Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz und unsere lösungsorientierte Beratung.

Rechtsgebiete im Überblick
– Wo können wir sie unterstützen?

Erfahrung und Vertrauen
– Das Anwaltsteam an Ihrer Seite

Michael Pinker

  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht

Daniela Pinker-Leonpacher

  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
Franziska Speth Wichtig

Franziska Speth

  • Fachanwältin für Familienrecht

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– Wir sind nur einen Anruf entfernt

Rechtsanwälte

Michael Pinker

Daniela Pinker-Leonpacher
Franziska Speth


Adresse

Putzbrunner Str. 71
81739 München
Telefon: 089 – 4501915-0
Fax: 089 – 4501915-15
E-Mail: info@fam-erbrecht.de

Bürozeiten

Montag – Donnerstag

08:30 - 12:30 | 13:30 - 16:00
Freitag

08:30 - 13.30
oder nach Vereinbarung.

Falls Ihr Umfeld keine diskreten Gespräche zulässt, können Sie uns gerne hier eine Nachricht per Kontaktformular oder auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

    Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit basiert auf klarer und unkomplizierter Kommunikation.

    Bei uns erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage einen Termin – auch abends, per Telefon oder Video. Sie entscheiden, ob die Kommunikation persönlich, telefonisch, per E-Mail oder postalisch erfolgt.

    Unsere Kanzlei in München ist gut erreichbar, Parkmöglichkeiten sind vorhanden, und die Kanzleiräume sind barrierefrei zugänglich.

    Expertise als Fachanwälte
    Einfühlsame Beratung
    Konsequent an Ihrer Seite
    Erfahrung mit
    landwirtschaftlichen
    Betrieben

    Sie brauchen Unterstützung?
    – Wir sind nur einen Anruf entfernt

    In guten Händen:
    Das sagen unsere Mandanten über uns

    Wichtige Termine:
    Seminare und Vorträge zu Erb- und Familienrecht

    15.11.2025, Donnerstag, 15.30 Uhr: Caritas

    Frau Daniela Pinker-Leonpacher hält einen Vortrag.

    22.11.2025, Donnerstag, 15.30 Uhr: Caritas

    Frau Daniela Pinker-Leonpacher hält einen Vortrag.

    Unsere Zusammenarbeit:
    Klar, strukturiert und offen kommuniziert

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    Ihr Erstgespräch: Klare
    Antworten auf Ihre Fragen

    Im ersten Gespräch schildern Sie uns Ihr Anliegen und erhalten eine erste Orientierung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Wir beantworten Ihre Fragen, z. B. „Wie läuft eine Scheidung ab?“ oder „Wie wird ein Testament gestaltet?“ Die Erstberatung bietet Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage und kostet 190,- Euro zzgl. MwSt.
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    Kostenüberblick: Womit können Sie rechnen?

    Nach Einsicht in die relevanten Unterlagen und Zahlen geben wir Ihnen eine transparente Einschätzung der voraussichtlichen Kosten. Eine detaillierte Vorabberechnung ist nicht möglich, wir zeigen Ihnen aber auf, mit welchen Kosten Sie ungefähr rechnen sollten.
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    Ihr Weg zum Ziel: Starten Sie mit uns

    Nach der Erstberatung und unserer Kostenschätzung haben Sie die Möglichkeit, unser Angebot in Ruhe zu überdenken. Wenn Sie sich entscheiden, uns zu beauftragen, setzen wir gemeinsam den nächsten Schritt in Ihrem Fall.

    Antworten auf häufig gestellte Fragen
    – Erbfolge, Scheidung, Vorsorge und mehr

    Wann kann ich eine Scheidung einreichen?

    Die Ehegatten müssen mindestens (von Härtefällen, wo es schneller gehen kann, abgesehen) ein Jahr voneinander getrennt leben (Trennung von Tisch und Bett).

    Ich möchte mich von meinem Ehepartner trennen, was muss ich beachten?

    Wenn Sie eine Trennungsabsicht haben, suchen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht möglichst schon vor der Trennung selbst auf. Nicht selten verschwindet Vermögen des Gatten nach der Trennung.

    Was kann ich mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung regeln?

    Für den Fall, dass ich in meiner Handlungsfähigkeit, zum Beispiel durch Demenz, Alzheimer, Koma eingeschränkt bin, kann ich hiermit jemanden anderen bevollmächtigen, für mich zu handeln und hiermit konkrete Anweisungen erteilen.

    Kann wirklich erwartet werden, dass der Ehegatte des Landwirts im Scheidungsverfahren auf den Erhalt des Hofes Rücksicht nimmt?

    Hat der Einheiratende vielleicht Jahrzehnte mitgearbeitet und hat sich – wie häufig – in der Ehezeit der Ertragswert nicht erheblich gesteigert, spiegelt sein Zugewinnausgleichsanspruch bei Scheidung nicht im Entferntesten seine Mitarbeit wider.

    So kann es sinnvoll sein, ehevertraglich einen Ausgleich für den Fall der Scheidung zu vereinbaren.

    Worin liegt der Vorteil des Ertragswerts eines landwirtschaftlichen Betriebes im Erbrecht?

    Wenn ein enterbtes Kind oder Ehegatte seinen Pflichtteil geltend macht, dann richtet sich dieser nach dem Wert des hinterlassenen Vermögens. Der Ertragswert ist meistens 10-20% geringer als der Verkehrswert.

    Ob eine Ertragswertermittlung Anwendung findet, hängt von diversen Voraussetzungen ab.

    Pflichtteilsberechtigte sind in erster Linie Kinder und der Ehegatte.

    Ein Pflichtteil richtet sich grundsätzlich nach dem Verkehrswert des Nachlasses und ist halb so hoch wie der gesetzliche Erbteil des Ehegatten oder der Kinder ohne Testament wäre.

    Nur beim Landwirt gilt wieder, wie im Familienrecht auch, der Ertragswert (geschätzt 10-20 % des Verkehrswerts).

    Voraussetzung für diesen Vorteil: Der Betrieb ist erhaltungswürdig.

    Müsste beim Betrieb stets nach Verkehrswert gerechnet werden, wäre dies das Ende des Betriebs für den Erben, der die anderen Pflichtteilsberechtigten auszahlen muss.

    Welche Themen kann ich in einem Testament regeln?

    Absicherung meines Ehepartners; Schutz meiner minderjährigen Kinder bei Unerfahrenheit im Erbfall; Absicherung meines Lebenswerkes vor Zerschlagung (Unternehmertestament); Minimierung von Pflichtteilsansprüchen; Durchsetzung meines letzten Willens zum Beispiel durch Sanktionen, Testamentsvollstrecker etc.; Reduzierung von Erbschaftsteuer; Vermeidung von Fehlern im Unternehmertestament; Vermeidung von Streitigkeiten meiner Erben; Vermeidung der Partizipation des Staates an dem Vermögen meines behinderten Kindes (Behindertentestament); Ausschluss von Stiefkindern von der Erbfolge in einer Patchworkfamilie.

    Welche Vorteile hat die Mediation im Vergleich zum Gerichtsverfahren?

    * Zeit- und Kostenersparnis (ein Mediationsverfahren ist schneller, kostengünstiger und spart Nerven)

    * Aufgrund der Vertraulichkeit des Verfahrens ist es Ruf-erhaltend

    * Basis für weitere gute und effektive Zusammenarbeit

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    Rechtsberatung mit Herz und Verstand
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