Daniela Pinker-Leonpacher

Daniela
Pinker-Leonpacher

  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Sprachen: Deutsch, Englisch
“Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch”
Karl Valentin

Erfahrene Anwältin mit Generationenblick

Als Anwältin in der zweiten Generation versteht sie die besonderen Herausforderungen und Bedürfnisse ihrer Mandanten. Mit über 20 Jahren Erfahrung, tiefem juristischen Fachwissen und ausgeprägter Empathie führt sie ihre Mandanten sicher durch emotionale Konflikte.

 

Ob Scheidung, Erbstreitigkeiten oder die Hofnachfolge – Daniela Pinker-Leonpacher findet gemeinsam mit Ihnen vertrauensvolle Lösungen, die allen Beteiligten Perspektive und Sicherheit geben. In schwierigen Zeiten steht Ihnen eine Anwältin mit Herz und Verstand zur Seite, die Ihre Interessen kompetent, einfühlsam und zielorientiert vertritt.

Netzwerke der Kompetenzen: Mitgliedschaften

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Vita – Kompetenz in Familien- und Erbrecht

2004
Rechtsanwältin
2008
Fachanwältin für Familienrecht
2010
Erste Landwirtschaftliche Mandate
2012
Ausbildung zur Familienmediatorin
2016
Fachanwältin für Erbrecht
2023
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Expertise als Fachanwälte
Einfühlsame Beratung
Konsequent an Ihrer Seite
Erfahrung mit
landwirtschaftlichen
Betrieben

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Daniela Pinker-Leonpacher: Wichtige Tipps und Informationen

Video: „Warum ist es klug, an Organisationen wie Caritas zu vererben?“

Frau Pinker-Leonpacher erklärt in diesem Video, warum es durchaus sinnvoll sein kann, Organisationen wie die Caritas im Testament zu bedenken. Sie betont, dass viele Menschen keine nahen Angehörigen haben oder mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind. Durch die Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation kann das Vermögen einem guten Zweck zugutekommen. Außerdem sind solche Organisationen von der Erbschaftsteuer befreit, sodass der gesamte Betrag dort ankommt.

Video: „Was ist bei persönlicher Vorsorge zu beachten?“

In diesem Video erläutert Frau Pinker-Leonpacher, worauf man bei der persönlichen Vorsorge achten sollte. Dazu zählen insbesondere die Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht, um im Ernstfall selbstbestimmt zu bleiben und vertraute Personen als Vertreter einsetzen zu können. Sie warnt davor, diese wichtigen Regelungen auf die lange Bank zu schieben, da im Notfall sonst fremde Dritte – etwa ein gerichtlicher Betreuer – entscheiden könnten.

Video: „Wie erstelle ich ein Testament?“

Frau Pinker-Leonpacher erklärt in diesem Video, wie man ein Testament rechtssicher erstellt. Sie betont, dass ein handschriftliches Testament vollständig selbst geschrieben und unterschrieben sein muss – Datum und Ort sind dringend empfohlen. Alternativ kann man ein notarielles Testament errichten, was besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen ratsam ist. Häufige Fehler wie unklare Formulierungen oder unvollständige Regelungen lassen sich durch anwaltliche Beratung vermeiden.

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Rechtsanwälte

Michael Pinker

Daniela Pinker-Leonpacher
Franziska Speth


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