Ab 01.01.2026 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle. Bei dieser ist berücksichtigt, dass sich das Kindergeld von 255,00 € auf 259,00 € erhöht. Weiter wurden die Bedarfssätze geringfügig angepasst.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kindesunterhaltszahlung entsprechend der neuen Düsseldorfer Tabelle anpassen. Sollte der Unterhaltsschuldner die Kindesunterhaltszahlung nicht anpassen, denken Sie bitte daran, dass Sie ihn rechtzeitig auffordern, die Erhöhung vorzunehmen.

Sollten Sie Hilfe brauchen, können Sie sich gerne bei uns melden.