Neue Düsseldorfer Tabelle 2026

Ab 01.01.2026 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle. Bei dieser ist berücksichtigt, dass sich das Kindergeld von 255,00 € auf 259,00 € erhöht. Weiter wurden die Bedarfssätze geringfügig angepasst.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kindesunterhaltszahlung entsprechend der neuen Düsseldorfer Tabelle anpassen. Sollte der Unterhaltsschuldner die Kindesunterhaltszahlung nicht anpassen, denken Sie bitte daran, dass Sie ihn rechtzeitig auffordern, die Erhöhung vorzunehmen.

Sollten Sie Hilfe brauchen, können Sie sich gerne bei uns melden.

BGH bestätigt: Vermächtnis an den Hausarzt ist erlaubt

Der BGH hat entschieden, dass man ein Vermächtnis zu Gunsten seines Hausarztes im Testament festlegen kann. Eine solche Zuwendung verstößt nicht gegen ein berufsrechtliches Zuwendungsverbot. Die standesrechtlichen Vorschriften der ärztlichen Berufsordnung regeln das Verhältnis zwischen dem Arzt und der Ärztekammer. Die standesrechtlichen Vorschriften schränken nicht die Testierfreiheit eines Patienten ein.