Ihr Vermögen. Ihre Familie. Unsere Expertise.

Erbrecht verständlich und sicher gestalten.

Erbrecht Treffen mit Familie

Vererben bedeutet mehr als rechtliche Formalitäten – es geht um Ihre Lebensleistung und Ihre Familie. 
Als Münchner Anwaltskanzlei mit jahrelanger Expertise begleiten wir Sie verständlich und präzise durch alle Fragen des Erbrechts.

 

Wir entwickeln individuelle Lösungen, die Ihren persönlichen Wünschen und den rechtlichen Anforderungen gleichermaßen gerecht werden. Dabei unterstützen wir Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments, der Verteilung von Nachlass, auch lebzeitig und der rechtssicheren Absicherung Ihres Erbes.

Erbrecht Treffen mit Familie
Google
Mitglied Anwaltsverein
Logo kl Rechtsanwaltskammer München
JETZT EINE LÖSUNG FINDEN

Umfassende Beratung im Erbrecht
– Ihr Schutz in allen Fragen

Testament und Erbvertrag erstellen

Gemeinsam gestalten wir Ihr Testament, das Ihren letzten Willen rechtssicher und individuell festhält.

Nachlassplanung
Verfügung / Vermächtnis
Testamentserstellung

Pflichtteilsansprüche rechtssicher klären

Wir sichern die Rechte Ihrer Angehörigen und finden faire Lösungen bei Pflichtteilsansprüchen.

Pflichtteil & Pflichtteilergänzung
Erbanspruch
Berechnung

Testamentsvollstreckung professionell abwickeln

Wir entlasten Ihre Erben und sorgen für eine reibungslose, transparente Abwicklung Ihres Nachlasses.

Nachlassverwaltung & Verteilung
Konfliktvermeidung
Neutralität

Erbengemeinschaft einvernehmlich regeln

Konstruktive Lösungen für komplexe Erbengemeinschaften und Patchwork-Familien – wir vermitteln,

Einvernehmlichkeit
Interessenausgleich
Mediation

Erbfolge und Schenkungen planen

Wir beraten zu Schenkungen, steuerlichen Vorteilen und sichern den Generationenwechsel.

Erbfolge / Vor- und Nacherbschaft
Schenkung
Steuer

Vertretung bei Erbstreitigkeiten

Konflikte in der Erbfolge belasten Familien. Wir kämpfen sachlich und mitfühlend für Ihre Rechte und eine faire Lösung.

Nachlassstreit
Anwaltliche Vertretung
Erbauseinandersetzung

Erbrecht in der Landwirtschaft: Den Hof für kommende Generationen sichern

Landwirtschaftliche Familienbetriebe haben besondere rechtliche Herausforderungen. 
Unsere Expertise im Erbrecht in der Landwirtschaft umfasst komplexe Themen wie Hofübergabe, Erbrecht und Bewertung des Ertragswerts landwirtschaftlicher Betriebe.

 

Wir verstehen die sensiblen Strukturen bäuerlicher Familienunternehmen und bieten maßgeschneiderte rechtliche Beratung, die Tradition und moderne Anforderungen gleichermaßen berücksichtigt.

 

Erbrecht in der Landwirtschaft ->

Erfahrung und Vertrauen
– Das Anwaltsteam an Ihrer Seite

Michael Pinker

  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht

Daniela Pinker-Leonpacher

  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
Expertise als Fachanwälte
Einfühlsame Beratung
Konsequent an Ihrer Seite
Erfahrung mit
landwirtschaftlichen
Betrieben

Sie brauchen Unterstützung?
– Wir sind nur einen Anruf entfernt

rechtsberatung

Rechtsberatung mit Herz und Verstand
– Vereinbaren Sie jetzt ein Gespräch

In guten Händen:
Das sagen unsere Mandanten über uns

Antworten auf häufig gestellte Fragen
– Testament, Erbfolge, Erbengemeinschaft

Wie muss ich ein Testament abfassen?

Damit ein Testament wirksam ist, bestehen verschiedene gesetzliche Vorgaben. Lassen Sie sich von Ihrem Fachanwalt für Erbrecht beraten, ob Sie das Testament selber schreiben wollen oder notariell beurkundet werden sollte.

Wie stelle ich sicher, dass mein Testament nach meinem Versterben gefunden wird?

Am besten wird das Testament bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Nachlassgericht hinterlegt.

Muss ich ein Testament haben?

Nein, natürlich nicht. Das Gesetz gibt vor, wer im Falle Ihres Versterbens ihr Erbe wird. Wenn Sie dies nicht wollen, müssen Sie ein Testament abfassen. Es kann sich als großer Fehler herausstellen, wenn Sie sich auf das Gesetz allein verlassen. Bei gesetzlicher Erbfolge kann es passieren, dass zum Beispiel der überlebende Ehegatte und Elternteil eventuell sein Familienheim verkaufen muss, weil die Kinder ausgezahlt werden wollen. Oder es wird jemand Erbe, der nicht Erbe werden soll.

Kann ich mein unliebsames Kind vollumfänglich enterben?

Nein, das geht nicht. Es steht dem Kind mindestens sein Pflichtteil zu.

Welche Themen kann ich in einem Testament regeln?

Absicherung meines Ehepartners; Schutz meiner minderjährigen Kinder bei Unerfahrenheit im Erbfall; Absicherung meines Lebenswerkes vor Zerschlagung (Unternehmertestament); Minimierung von Pflichtteilsansprüchen; Durchsetzung meines letzten Willens zum Beispiel durch Sanktionen, Testamentsvollstrecker etc.; Reduzierung von Erbschaftsteuer; Vermeidung von Fehlern im Unternehmertestament; Vermeidung von Streitigkeiten meiner Erben; Vermeidung der Partizipation des Staates an dem Vermögen meines behinderten Kindes (Behindertentestament); Ausschluss von Stiefkindern von der Erbfolge in einer Patchworkfamilie.

Ich bin Erbe geworden und möchte das Erbe nicht annehmen. Was kann ich tun?

Sie können innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis, dass Sie Erbe geworden sind, die Erbschaft ausschlagen.

Ich wurde enterbt. Wie mache ich meinen Pflichtteil geltend?

Am besten lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten, der dann die Auskunft über das Vermögen des Erblassers einholt und Ihren Anspruch berechnet.

Wie lange habe ich Zeit, einen Pflichtteil geltend zu machen?

Der Anspruch auf Pflichtteil verjährt innerhalb von drei Jahren. Warten Sie also nicht zu lange, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Jetzt Beratung vereinbaren
– Wir sind nur einen Anruf entfernt

Rechtsanwälte

Michael Pinker

Daniela Pinker-Leonpacher
Franziska Speth


Adresse

Putzbrunner Str. 71
81739 München
Telefon: 089 – 4501915-0
Fax: 089 – 4501915-15
E-Mail: info@fam-erbrecht.de

Bürozeiten

Montag – Donnerstag

08:30 - 12:30 | 13:30 - 16:00
Freitag

08:30 - 13.30
oder nach Vereinbarung.

Falls Ihr Umfeld keine diskreten Gespräche zulässt, können Sie uns gerne hier eine Nachricht per Kontaktformular oder auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

    Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit basiert auf klarer und unkomplizierter Kommunikation.

    Bei uns erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage einen Termin – auch abends, per Telefon oder Video. Sie entscheiden, ob die Kommunikation persönlich, telefonisch, per E-Mail oder postalisch erfolgt.

    Unsere Kanzlei in München ist gut erreichbar, Parkmöglichkeiten sind vorhanden, und die Kanzleiräume sind barrierefrei zugänglich.