Rechtsanwälte Pinker.Leonpacher
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Auszug aus der Ehewohnung

Auszug aus der Ehewohnung

Wenn Sie aus dem Familienheim/der Ehewohnung ausziehen, nehmen Sie wichtige Unterlagen (wenigstens in Kopie) mit.

Das sind Kontoauszüge, Steuerbescheide und -erklärungen der letzten drei Jahre, Gehaltsbescheinigungen des Ehegatten möglichst der letzten 12 Monate, Notarverträge, Lebensversicherungspolicen, Depot-Auszüge, Heiratsurkunde, Darlehensverträge. Wenn Sie nicht ausziehen, schaffen Sie die Unterlagen außer Haus, damit sie nicht verschwinden. Sie helfen damit Ihrem Anwalt, schnell zu handeln.

Trennungsabsicht

Trennungsabsicht

Haben Sie Trennungsabsicht, suchen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht möglichst schon vor der Trennung selbst auf. Nicht selten verschwindet Vermögen des Gatten nach der Trennung. Ihr Anwalt hilft, dass beim Zugewinnausgleich solch dubioser Schwund unbeachtlich ist und Ihr Ausgleichsanspruch ungeschmälert erhalten bleibt.

Unterhalt

Unterhalt

Unterhalt bekommen Sie für die Zukunft ab dem Monat, ab dem Sie bei eigener Bedürftigkeit Ihren Gatten wirksam in Verzug setzen. Jeder Monat des Nichthandelns ist verloren. Ihr Fachanwalt weiß, wie man das richtig macht.


 

Kontakt

Rechtsanwälte
Michael Pinker
Daniela Pinker-Leonpacher

Putzbrunner Str. 71
81739 München

Telefon: 089 - 4501915-0
Fax: 089 - 4501915-15
E-Mail: info@fam-erbrecht.de
Internet: www.fam-erbrecht.de

Bürozeiten

Montag – Donnerstag
08:30 - 12:30 | 13:00 - 17:00

Freitag
08:30 - 13.30

oder nach Vereinbarung.

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