Auszug aus der Ehewohnung
Wenn Sie aus dem Familienheim/der Ehewohnung ausziehen, nehmen Sie wichtige Unterlagen (wenigstens in Kopie) mit.Das sind Kontoauszüge, Steuerbescheide und -erklärungen der letzten drei Jahre, Gehaltsbescheinigungen des Ehegatten möglichst der letzten 12 Monate, Notarverträge, Lebensversicherungspolicen, Depot-Auszüge, Heiratsurkunde, Darlehensverträge. Wenn Sie nicht ausziehen, schaffen Sie die Unterlagen außer Haus, damit sie nicht verschwinden. Sie helfen damit Ihrem Anwalt, schnell zu handeln.
Trennungsabsicht
Haben Sie Trennungsabsicht, suchen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht möglichst schon vor der Trennung selbst auf. Nicht selten verschwindet Vermögen des Gatten nach der Trennung. Ihr Anwalt hilft, dass beim Zugewinnausgleich solch dubioser Schwund unbeachtlich ist und Ihr Ausgleichsanspruch ungeschmälert erhalten bleibt.