Testamentsgestaltung situationsgerecht
Dieses Thema auf die lange Bank zu schieben wäre bei einem Schicksalsschlag, der natürlich nicht planbar ist, fatal.
Ein großer Fehler wäre, sich auf das Gesetz allein zu verlassen und deshalb nichts zu regeln.
Mit einem Testament können folgende Fragen geregelt werden:
- Wie sichere ich meinen Partner ab?
- Wie schütze ich meine (minderjährigen) Kinder bei Unerfahrenheit im Erbfall?
- Wie sichere ich mein Lebenswerk vor Zerschlagung (Unternehmertestament)?
- Welche Möglichkeiten habe ich für Minimierung von Pflichtteilsansprüchen?
- Wie erreiche ich, dass mein letzter Wille so gut als möglich beachtet wird(z.B. Sanktionen, Testamentsvollstrecker etc.)?
- Wie halte ich die Erbschaftsteuer möglichst gering?
- Welche Fehler (insbesondere einkommensteuerliche) muss ich beim Unternehmertestament vermeiden?
- Wie vermeide ich in meinem Testament Streitigkeiten meiner Erben (z.B. Kinder)?
- Wie vermeide ich, dass der Staat an dem Vermögen meines behinderten Kindes partizipiert (Behindertentestament)?
- Lebe ich in einer Patchwork-Familie und möchte Stiefkinder von der Erbfolge ausschließen?
Landwirtschaftliches Erbrecht
Der Gesetzgeber bietet nur Landwirten die einzigartige Chance, durch Ertragswertprivileg und damit verbunden niedrigere Pflichtteilslasten den Hof in seinem Bestand zu erhalten.
Dies zu erreichen macht es erforderlich, beim Testament spezielle Erfordernisse zu beachten.
Wir haben die langjährige Erfahrung
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Mit einem Testament regelt man die Nachfolge nach seinem Tod.
Genauso wichtig ist aber, zu regeln, was geschehen soll, wenn ich noch nicht gestorben, aber in meiner Handlungsfähigkeit so eingeschränkt bin (z. B. Demenz, Alzheimer, Koma), dass ich auf andere angewiesen bin.
Wer für mich in einem solchen Fall wie handeln soll, sollte ich selbst regeln, solange ich hierzu noch im Stande bin.
Übrigens:
Ohne eine solche Vollmacht darf nicht einmal mein Ehegatte für mich handeln. Dessen Wille ist ohne Vollmacht unbeachtlich. Außerdem vermeide ich mit einer solchen Vollmacht weitgehend das Einschaltungserfordernis des Betreuungsgerichts (früher Vormundschaftsgericht).